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Nachhaltigkeitsbericht

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Nachhaltigkeitsbericht

Der Stand der Dinge

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeläutet.

Die inhaltlichen Berichtspflichten werden durch die mit der CSRD ebenso neu eingeführten European Sustainability Standards (ESRS) gesondert geregelt. Die ersten europäischen Unternehmen bzw. Konzerne müssen diese Vorgaben bereits ab 1.1. 2024 zur Anwendung bringen. Als KMU sind wir (noch) nicht berichtspflichtig. Wir tun es trotzdem. Und das gerne, weil unsere langjährigen Bemühungen z.B. im Bereich der Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung Früchte tragen.

Hier „Der Stand der Dinge“, auf den wir sehr stolz sind.

Nachhaltigkeitsbericht: Der Stand der Dinge
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